Investieren Sie in Solarpanels in Muhen

Es handelt sich um ein Gebäude mit 8 Wohnungen, das dank einer Wärmepumpe, die zum Heizen verwendet wird, einen hohen lokalen Strombedarf hat.

Sie haben die Chance, Eigentümer einiger der 91 Paneele zu werden, die auf dieses Dach passen. Durch den Kauf eines Solarpanels können Sie jährlich:

- 427 kWh Solarenergie produzieren

- 200 kg CO2 einsparen

- verdienen Sie 8-9% Rendite auf Ihre Investition

Retten Sie die Umwelt und beginnen Sie sofort zu verdienen. Nehmen Sie an unserem Projekt teil und sparen Sie 518 Tonnen CO2 für die Schweiz.

Warum in Solarenergie investieren?

Reservieren Sie jetzt Ihr Panel.

CHF 1'125 ( inkl. MwSt. )

Verfügbarkeit: Vorrätig

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Dieses Gebäude mit einer schönen Umgebung bietet den Besitzern von Solarpanels eine gute Rentabilität. 8 Wohnungen und eine Wärmepumpe sorgen dafür, dass der Großteil des Stroms vor Ort verbraucht wird.

Solergy kann das Dach über einen Mietvertrag 30 Jahre lang nutzen und sich so eine ordentliche Rendite sichern. Die Qualität der Materialien garantiert jedoch einen längeren Lebenszyklus, von dem die Eigentümer des Gebäudes auch nach der Laufzeit des Projekts profitieren.

Die Eigentümer und Mieter, die in den Wohnungen leben, nutzen nachhaltige grüne Energie zu niedrigeren Preisen als dem Marktpreis und haben die Möglichkeit, mit einem Betrag ihrer Wahl in die Anlage zu investieren. Die Investitionsrendite wird durch den Verkauf von Strom im Haus und an das Versorgungsunternehmen gesichert.

Das Dach ist vollsonnig, ohne Schatten durch Bäume oder Nachbargebäude, sehr gute Bedingungen für die Stromproduktion den ganzen Tag und das ganze Jahr über. Die Photovoltaikanlage, alle Materialien, die elektrische Installation und die mechanische Montage sind hochwertige Komponenten von branchenführenden Herstellern und entsprechen den geltenden Normen und Vorschriften. Die Anlage ist gegen Schäden und ungeplante Ausfälle versichert.

Dauer des Projekts

30 Jahre

Beginn der Energieproduktion

Geschätzt: Aug 1, 2025

Gesamte Solarenergieproduktion

1,113 GWh

CO2-Einsparungen insgesamt

518 Tonnen

Geschätzter Jahresverdienst

8 %

Gesamteinnahmen pro Panel über die Projektlaufzeit

3400 CHF

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Erwerb von Solarpanels und Stromvergütung

1.     Anwendung

Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zusätzlichen Regeln und Bestimmungen für den Kauf von Solarmodulen der Solergy GmbH (nachfolgend "Solergy" genannt) über die Plattform solergy.ch. Diese Regeln und Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Akzeptanz Voraussetzung für die Nutzung unserer Platform ist.

Mit dem Kauf von Solarmodulen auf dieser Plattform bitten wir Sie, diese Bedingungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Plattform zu akzeptieren. Fahren Sie nicht fort, die Plattform zu nutzen, wenn Sie nicht alle auf dieser Seite genannten Bedingungen akzeptieren.

Die folgende Terminologie gilt für diese Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung sowie alle weiteren Vereinbarungen: "Käufer", "Kunde", "Auftraggeber", "Sie", "Ihr" und "Nutzer" bezieht sich auf Sie, die Person, die den Inhalt dieser Plattform liest oder sich auf dieser Plattform anmeldet und den Geschäftsbedingungen des Unternehmens zustimmt. "Das Unternehmen", "Solergy", "Wir", "Unser" und "Uns" beziehen sich auf unser Unternehmen, die Solergy GmbH. "Partei", "Parteien" oder "uns" bezieht sich sowohl auf den Käufer als auch auf uns. Geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten für alle gleichermaßen. Alle Begriffe beziehen sich auf das Angebot, die Annahme und die Berücksichtigung der Zahlung, die notwendig ist, um den Prozess unserer Unterstützung für den Kunden in der geeignetsten Art und Weise durchzuführen, mit dem ausdrücklichen Ziel, die Bedürfnisse des Kunden in Bezug auf die Bereitstellung der angegebenen Dienstleistungen des Unternehmens zu erfüllen, in Übereinstimmung mit und unter Berücksichtigung des geltenden Rechts der Schweiz. Jegliche Verwendung der oben genannten Terminologie oder anderer Wörter in der Einzahl, Mehrzahl, Großschreibung und/oder er/sie oder sie, werden als austauschbar angesehen und beziehen sich daher auf dasselbe.

 

2. Konzept

2.1. Der Käufer möchte die Energiewende in der Schweiz mit der Anschaffung von Solaranlagen unterstützen. 

2.2. Mit diesem Vertrag erwirbt der Käufer ein oder mehrere Solarmodule der Solaranlage, bestehend aus verschiedenen PV-Solarmodulen auf dem Dach des Gebäudes einer Liegenschaft in Menziken, Argau. Das/die Solarmodul(e) wird/werden nach vollständiger Finanzierung der gesamten Solaranlage auf der Liegenschaft eingesetzt, um dem Käufer Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf des Solarstroms zu verschaffen.

2.3. Der Käufer wird und bleibt für die Dauer des Vertrages Eigentümer der gekauften Solarmodule und beauftragt Solergy unwiderruflich, für die Dauer des Vertrages alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Installation, den Anschluss, die Wartung und die Versicherung der gekauften Solarmodule sicherzustellen sowie die Stromabrechnung, die Auszahlung und den Eingang der Gelder aus diesem Vertrag für den Käufer vorzunehmen und etwaige Fördermittel oder Umweltzertifikate zu beantragen, zu erhalten und zu verwerten sowie die notwendige Einzelabrechnung gegenüber den Käufern vorzunehmen.

2.4. Spätestens mit Ablauf dieses Vertrages geht das Eigentum an dem/den Solarmodul(en) vom Käufer auf den/die Eigentümer der Liegenschaft über. Der Käufer stimmt bereits jetzt dieser Übertragung des Eigentums an den Solarmodulen des Käufers zu und bevollmächtigt Solergy, den Käufer in dieser Hinsicht zu vertreten und die entsprechenden Erklärungen und Vereinbarungen zu treffen.


3. Kauf von Solarmodule

3.1. Gemäß diesen Vertragsbedingungen erwirbt der Käufer die vereinbarte Anzahl von Solarmodulen zum aktuellen Solarmodul-Einheitspreis und hat den Investitionsbetrag für die Solarmodule zuzüglich der anfallenden Steuern an Solergy zu überweisen. Die Kosten für die Installation und den Anschluss der Solarmodule sind bereits im Kaufpreis enthalten und müssen nicht zusätzlich an Solergy gezahlt werden.

3.2. Sobald die komplette Finanzierung der gesamten Solaranlage abgeschlossen ist, d.h. alle Solarmodule verkauft sind, wird Solergy die Installation und den Anschluss der Solarmodule auf dem Dach des Grundstücks in Auftrag geben und in Betrieb nehmen lassen. Der Eigentumsübergang der gekauften Solarmodule von Solergy auf den Käufer wird durch die Lieferung und Installation auf dem Grundstück der vorgesehenen Liegenschaft ersetzt, wozu sich der Käufer bereit erklärt.

3.3. Der Käufer darf seine Solarmodule nicht verpfänden oder mit Rechten Dritter, wie z. B. Nießbrauchsrechten, belasten. Der Käufer kann jedoch seine Solarmodule weiterverkaufen, sofern (i) der Käufer Solergy Informationen über den neuen potenziellen Käufer, einschließlich dessen Kontaktdaten und Bankverbindung, zur Verfügung stellt, (ii) Solergy der Übertragung der Solarmodule an diese Person im Voraus schriftlich zustimmt und (iii) der potenzielle Käufer einen separaten Vertrag mit Solergy unterzeichnet hat, der im Wesentlichen den Bedingungen dieses Vertrags entspricht.


4. Einpreisung von Fördermittel  

4.1. Der Käufer ermächtigt Solergy, die Förderung nach dem Energiegesetz oder andere staatliche und/oder private Förderungen zu beantragen. Die Leistung von Solergy im Zusammenhang mit der Beantragung ist im oben genannten Kaufpreis enthalten. Die ggf. erhaltenen Fördermittel stellen einen Bestandteil der Gesamtfinanzierung der Solaranlage dar. Solergy ist berechtigt, solche Förderungen zu erhalten, andernfalls hat der Käufer die erhaltenen Förderungen an Solergy abzuführen. 

4.2. In diesem Zusammenhang erteilt der Käufer Solergy auch eine Vollmacht zur Beantragung von weiteren Fördermitteln, Zuschüssen oder sonstigen Hilfen. Der Käufer kann diese Vollmacht während der Laufzeit dieses Vertrages nicht widerrufen.


5. Eigentümer der Liegenschaft

5.1. Solergy hat oder wird mit dem Eigentümer der Liegenschaft, auf dessen  Dach die Solarmodule installiert werden sollen, einen Pachtvertrag über die Nutzung der Dachfläche der Liegenschaft abschließen. Die Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Mietvertrags für die Liegenschaft sind auch für den Käufer bindend. Eine Kopie dieses Pachtvertrags kann bei Solergy angefordert werden.

5.2. Der Mietvertrag über die Nutzung der Dachflächen des Grundstücks mit den Eigentümern des Grundstücks sieht auch die Übertragung des Eigentums an den Solarmodulen am Ende der Nutzungsdauer der Dachfläche der Liegenschaft vor. Der Käufer ermächtigt Solergy hiermit unwiderruflich, die Solarmodule bei Vertragsende kostenlos an den/die Eigentümer des Grundstücks zu übertragen.

5.3. Wenn die Eigentümer der Liegenschaft die Solarmodule nicht übernehmen wollen, kann der Käufer die Solarmodule auf Kosten von Solergy demontieren, sie über Solergy an Dritte verkaufen lassen oder sie selbst übernehmen. Wenn weder der Eigentümer noch der Käufer die Solarmodule übernehmen möchte, kümmert sich Solergy um den Weiterverkauf oder die Entsorgung der Solarmodule. Die anfallenden Kosten werden mit den Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf des Solarstroms aus dem Vorjahr oder mit den Einnahmen aus einem Weiterverkauf entsprechend verrechnet. Diese Rechte stehen dem Käufer auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu, sofern diese nicht vom Käufer zu vertreten ist und etwaige Mietzahlungen für die Nutzung des Daches oder sonstiger im Zusammenhang mit der Solaranlage benötigter Flächen des/der Eigentümer der Liegenschaft anteilig abgerechnet wurden. Hat der Käufer die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu vertreten, so stehen deme Käufer keine Ansprüche aus diesem Vertrag mehr zu.


6. Leistungsgarantien

6.1. Sollte die technische Leistung der Solarmodule während ihrer Lebensdauer wider Erwarten nicht der Herstellerspezifikation entsprechen, wird Solergy die Wirtschaftlichkeit eines Austausches des betreffenden Solarmoduls prüfen und etwaige Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Installationspartner im Namen des Käufers oder der Käufergemeinschaft geltend machen. Insoweit erteilt der Käufer Solergy unwiderruflich die Vollmacht, solche Ansprüche bzw. Klagen im Bedarfsfall zu bearbeiten, geltend zu machen oder durchzusetzen.

6.2. Soweit Versicherungsschutz besteht, wird Solergy auch diesbezüglich bestehende Ansprüche geltend machen und die erforderlichen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen vornehmen. Soweit eine individuelle Zuordnung der technischen Leistungsparameter zu einzelnen Käufern oder Käufergruppen oder sonstigen Dritten nicht möglich ist oder von Solergy als wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet wird, ist die Leistung der gesamten Solaranlage als Grundlage für die Erlöszuordnung heranzuziehen, d.h. die Erlöse werden prozentual auf alle Eigentümer der Solarmodule der Solaranlage, einschließlich des Käufers, verteilt.


7. Betrieb der Solaranlage

7.1. Solergy betreibt die Solaranlage mit den Solarmodulen des Käufers und verkauft den erzeugten Strom an die Bewohner und Nutzer der Liegenschaft sowie an andere Dritte, z. B. an das örtliche Elektrizitätswerk.

7.2. Solergy prüft während der Vertragslaufzeit laufend weitere Möglichkeiten der Monetarisierung des von der Solaranlage produzierten Stroms (z.B. Verkauf des Stroms an Bewohner von Nachbargrundstücken oder an überregionale Abnehmer) und wird diese nutzen, wenn dadurch die Rentabilität der Solaranlage und damit die Erlöse verbessert werden können. Der Käufer räumt Solergy daher unwiderruflich auch das Recht ein, die Herkunftsnachweise für Ökostrom der Solarmodule oder ähnliches zu verkaufen.


8. Entlohnung des Käufers 

8.1. Solergy vergütet den Käufer jährlich auf der Grundlage des Ertrags, den die gesamte Solaranlage auf dem Grundstück der Liegenschaft erzielt hat, und zwar anteilig zur Anzahl der vom Käufer erworbenen Solarmodule. Die Auszahlung der Erträge für jedes Kalenderjahr wird dem Bankkonto des Käufers bis zum 31. März des Folgejahres gutgeschrieben.

8.2. Die Einnahmen für die Solaranlage auf dem Grundstück der Liegenschaft entsprechen den Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms sowie den Einnahmen aus einer eventuellen Vermarktung der Herkunftsnachweise (für Ökostrom o.ä.) abzüglich der Unterhaltskosten wie Versicherung, Wartung, Ablesung der Stromzähler und Abrechnungen (Nettoeinnahmen), abzüglich der Verwaltungsgebühr von Solergy in Höhe von 20 % der erzielten Nettoeinnahmen.

8.3. Solergy kann dem Käufer keine bestimmte Rendite garantieren, da diese von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Eigenverbrauchsanteil der Liegenschaft, den Wetterbedingungen, der Strompreisentwicklung oder der allgemeinen Preisentwicklung.


9. Versicherungen 

9.1. Solergy wird die Solaranlage gegen Sachschäden sowie gegen allgemeine Haftpflichtschäden versichern. Diese Versicherungsprämien sind in den Wartungskosten enthalten.

9.2. Solergy ist berechtigt, weitere Versicherungen abzuschließen und diese als Unterhaltskosten in Abzug zu bringen, soweit dies erforderlich ist oder Solergy dies für angemessen hält.


10. Laufzeit des Vertrags

10.1. Der Vertrag beginnt mit der Inbetriebnahme der Solaranlage und dem Eingang des vollständigen Kaufpreises für das gekaufte Solarmodul auf dem Konto von Solergy und endet 01.01.2053, vorbehaltlich einer von Solergy vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit mitgeteilten Laufzeitverlängerung. 

10.2. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag gemäß Ziffer 11 vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen. 


11. Kündigung

11.1. Der Käufer kann den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber Solergy kündigen. 

In diesem Fall kann der Käufer:

(a) die Solarmodule an Solergy verkaufen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % auf den von Solergy angebotenen Rückkaufpreis, wobei der angebotene Rückkaufpreis (Solarmodulinvestition abzüglich Abschreibung sowie erhaltene Vergütung) mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende zur Zahlung fällig wird, oder

(b) die Solarmodule an eine dritte Person übertragen, vorausgesetzt, dass (i) der Käufer Solergy Informationen über einen neuen potenziellen Käufer zur Verfügung stellt, einschließlich seiner Kontaktdaten und Bankverbindung, (ii) Solergy der Übertragung der Solarmodule an diese Person im Voraus schriftlich zustimmt und (iii) dieser potenzielle Käufer einen separaten Vertrag mit Solergy unterzeichnet hat, der im Wesentlichen den Bedingungen dieses Vertrags entspricht.

11.2. Der Vertrag kann von Solergy ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigt Solergy den Vertrag, hat Solergy dem Käufer den entsprechenden Wert, d.h. die Investition in die Solarmodule abzüglich der Abschreibung sowie die erhaltene Vergütung, zu erstatten.


12. Haftung

12.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, schließt Solergy alle Zusicherungen, Garantien und Bedingungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag aus, außer für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

12.2. Solergy haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Solergy haftet nicht für seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte.


13. Recht und Gerichtsbarkeit

13.1. Alle Streitigkeiten und Rechtsangelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertrag ergeben, unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht.

13.2. Gerichtsstand ist Baden, Aargau.

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