Exclusive investment offer for the residents at Hauptstrasse 50, Muhen

Solar panel with electricity credit in Muhen

Become an owner of the solar plant on the roof of your building and freeze the price of your electricity for 30 years.

Invest in the PV plant by purchasing the ownership of panels with a one-time payment of Fr. 1’125/panel, and in return get 150 kWh/year/panel of locally produced solar electricity as a Gutschrift for 30 years.

Buying panels means that you prepay some of your electricity at 25 Rp./kWh (or even 20 Rp./kWh as a co-owner in the building) for 30 years which is already below the current market price.

We recommend that you purchase panels equivalent to a maximum of 80% of your annual electricity consumption. Please check your electricity bill from the previous year: for example, if your total yearly consumption in 2023 was 3000 kWh, you are advised to purchase up to 16 panels (16 x 150 kWh = 2400 kWh).

If you move out of the building or your annual electricity consumption significantly decreases and you can no longer use the pre-paid electricity, you have the option to sell it to other tenants in the same building. Alternatively, we will buy it back from you at the remaining value.

No payment required here – once you complete the steps we will send you an invoice for the bank transfer and a purchase confirmation via email.

All costs included.

CHF 1'125 ( incl. VAT )

Availability: Available

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This building with a beautiful surrounding provides good profitability to solar panel owners. 8 apartments and a heat pump make sure that most of the electricity will be used locally.

Solergy can use the roof for 30 years through a rental agreement, securing a proper return on the investment, but the quality of the materials guarantee a longer lifecycle, benefiting the owners of the building after the run-time of the project is over.

The owners and tenants living in the apartments will use sustainable green energy at lower prices than the market price and they have the possibility to invest in the plant with an amount of their choice. The return on investment is secured from the sale of electricity in the house and to the utility.

The roof is fully sunny, no shades by any trees or neighboring buildings, very good conditions for electricity production throughout the whole day and throughout the whole year. The photovoltaic system, and all materials, the electric installation and the mechanical assembly all are high-quality components from industry leading manufacturers and following the applicable standards and regulations. The plant is insured against damages and unplanned outages.

Project duration

30 years

Start of energy production

Estimated: July 1, 2025

Total solar energy production

1.1 GWh

Total CO2 savings

518 tons

Electricity credit per panel

4\'500 kWh (150 kWh yearly)

General Terms and Conditions for the Purchase of Solar Panels and Electricity Remuneration


1. Anwendung

Diese Vertragsbedingungen für den Kauf von Solarmodulen und Strombezug („Vertragsbedingungen“) der Solergy GmbH („Solergy“) gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Solergy Web-Plattform auf solergy.ch („Geschäftsbedingungen“).

Diese Vertragsbedingungen regeln den Kauf von Solarmodulen und den Bezug von Strom. 

Die folgenden Begriffe gelten für diese Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Solergy Web-Plattform, Unser Datenschutzerklärung sowie ggf. für alle weiteren Vereinbarungen, einschliesslich Angebote, Offerten bzw. deren Annahme: 

"Käufer", "Kunde", "Auftraggeber", "Sie", "Ihr" und "Nutzer" beziehen sich auf Sie, die Person, die den Inhalt dieser Web-Plattform liest oder sich auf dieser Web-Plattform anmeldet und den Vertragsbedingungen zustimmt. 

"Das Unternehmen", "Solergy", "Wir", "Unser" und "Uns" beziehen sich auf unser Unternehmen, die Solergy GmbH. 

"Partei", "Parteien" oder "uns" bezieht sich sowohl auf den Käufer als auch auf Solergy. 

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten für alle gleichermassen. 

Jegliche Verwendung der oben genannten Bergriffe oder Wörter in der Einzahl oder Mehrzahl werden als austauschbar angesehen und beziehen sich daher auf dasselbe. 

Mit dem Kauf von Solarmodulen auf Unsere Web-Plattform akzeptieren Sie sowohl diese Vertragsbedingungen als auch Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Solergy Web-Plattform. 


2. Konzept

2.1. Der Käufer möchte die Energiewende in der Schweiz mit der Anschaffung von Solaranlagen unterstützen. 

2.2. Mit diesem Vertrag erwirbt der Käufer ein oder mehrere Solarmodule der Solaranlage, bestehend aus verschiedenen PV-Solarmodulen auf dem Dach des Gebäudes einer Liegenschaft die von Solergy benannt ist. Das/die Solarmodul(e) wird/werden nach vollständiger Finanzierung der gesamten Solaranlage auf der Liegenschaft eingesetzt, um dem Käufer Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf des Solarstroms zu verschaffen, bzw. dem Käufer die vertraglich vereinbarte Strommenge im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen.

2.3. Der Käufer wird und bleibt für die Dauer des Vertrages Eigentümer der gekauften Solarmodule und beauftragt Solergy unwiderruflich, für die Dauer des Vertrages alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, insbesondere die Installation, den Anschluss, die Wartung und die Versicherung der gekauften Solarmodule sicherzustellen sowie die Stromabrechnung, die Auszahlung und den Eingang der Gelder aus diesem Vertrag für den Käufer vorzunehmen und etwaige Fördermittel oder Umweltzertifikate zu beantragen, zu erhalten und zu verwerten sowie die notwendige Einzelabrechnung gegenüber den Käufern vorzunehmen.

2.4. Spätestens mit Ablauf dieses Vertrages geht das Eigentum an dem/den Solarmodul(en) vom Käufer auf den/die Eigentümer der Liegenschaft über. Der Käufer stimmt bereits jetzt dieser Übertragung des Eigentums an den Solarmodulen des Käufers zu und bevollmächtigt Solergy, den Käufer in dieser Hinsicht zu vertreten und die entsprechenden Erklärungen und Vereinbarungen zu treffen.


3. Kauf von Solarmodulen

3.1. Gemäss diesen Vertragsbedingungen erwirbt der Käufer die vereinbarte Anzahl von Solarmodulen zum aktuellen Solarmodul-Einheitspreis und hat den Investitionsbetrag für die Solarmodule zuzüglich der anfallenden Steuern an Solergy zu überweisen. Die Kosten für die Installation und den Anschluss der Solarmodule sind bereits im Kaufpreis enthalten und müssen nicht zusätzlich an Solergy gezahlt werden.

3.2. Der Vertrag zwischen dem Käufer und Solergy ist nur dann gültig zustande gekommen, wenn:

a) der Käufer den von Solergy in Rechnung gestellten Preis auf das Bankkonto von Solergy gezahlt hat, und

b) der Käufer Teilnehmer am "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch" (ZEV) in Bezug auf die über Solergy erstellte Solaranlage wird.

3.3. Sobald die komplette Finanzierung der gesamten Solaranlage abgeschlossen ist, d.h. alle Solarmodule verkauft sind, wird Solergy die Installation und den Anschluss der Solarmodule auf dem Dach des Grundstücks in Auftrag geben und in Betrieb nehmen lassen. Der Eigentumsübergang der gekauften Solarmodule von Solergy auf den Käufer wird durch die Lieferung und Installation auf dem Grundstück der vorgesehenen Liegenschaft ersetzt, wozu sich der Käufer bereit erklärt.

3.4. Der Käufer darf seine Solarmodule nicht verpfänden oder mit Rechten Dritter, wie z. B. Niessbrauchsrechten, belasten. Der Käufer kann jedoch seine Solarmodule weiterverkaufen, sofern (i) der Käufer Solergy Informationen über den neuen potenziellen Käufer, einschliesslich dessen Kontaktdaten und Bankverbindung, zur Verfügung stellt, (ii) Solergy der Übertragung der Solarmodule an diese Person im Voraus schriftlich zustimmt und (iii) der potenzielle Käufer einen separaten Vertrag mit Solergy unterzeichnet hat, der im Wesentlichen den Bedingungen dieses Vertrags entspricht.


4. Einpreisung von Fördermittel  

4.1. Der Käufer ermächtigt Solergy, die Förderung nach dem Energiegesetz oder andere staatliche und/oder private Förderungen zu beantragen. Die Leistung von Solergy im Zusammenhang mit der Beantragung ist im oben genannten Kaufpreis enthalten. Die ggf. erhaltenen Fördermittel stellen einen Bestandteil der Gesamtfinanzierung der Solaranlage dar. Solergy ist berechtigt, solche Förderungen zu erhalten, andernfalls hat der Käufer die erhaltenen Förderungen an Solergy abzuführen. 

4.2. In diesem Zusammenhang erteilt der Käufer Solergy auch eine Vollmacht zur Beantragung von weiteren Fördermitteln, Zuschüssen oder sonstigen Hilfen. Der Käufer kann diese Vollmacht während der Laufzeit dieses Vertrages nicht widerrufen.


5. Eigentümer der Liegenschaft

5.1. Solergy hat oder wird mit dem Eigentümer der Liegenschaft, auf dessen Dach die Solarmodule installiert sind oder werden sollen, einen Pachtvertrag über die Nutzung der Dachfläche der Liegenschaft abgeschlossen bzw. wird einen solchen abschliessen. Die Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Mietvertrags für die Liegenschaft sind auch für den Käufer bindend. Eine Kopie dieses Pachtvertrags kann bei Solergy angefordert werden.

5.2. Der Mietvertrag über die Nutzung der Dachflächen des Grundstücks mit den Eigentümern des Grundstücks sieht auch die Übertragung des Eigentums an den Solarmodulen am Ende der Nutzungsdauer der Dachfläche der Liegenschaft vor. Der Käufer ermächtigt Solergy hiermit unwiderruflich, die Solarmodule bei Vertragsende kostenlos an den/die Eigentümer des Grundstücks zu übertragen.

5.3. Wenn die Eigentümer der Liegenschaft die Solarmodule nicht übernehmen wollen, kann der Käufer die Solarmodule auf Kosten von Solergy demontieren, sie über Solergy an Dritte verkaufen lassen oder sie selbst übernehmen. Wenn weder der Eigentümer noch der Käufer die Solarmodule übernehmen möchte, kümmert sich Solergy um den Weiterverkauf oder die Entsorgung der Solarmodule. Die anfallenden Kosten werden mit den Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf des Solarstroms aus dem Vorjahr oder mit den Einnahmen aus einem Weiterverkauf entsprechend verrechnet. Diese Rechte stehen dem Käufer auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu, sofern diese nicht vom Käufer zu vertreten ist und etwaige Mietzahlungen für die Nutzung des Daches oder sonstiger im Zusammenhang mit der Solaranlage benötigter Flächen des/der Eigentümer der Liegenschaft anteilig abgerechnet wurden. Hat der Käufer die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu vertreten, so stehen dem Käufer keine Ansprüche aus diesem Vertrag mehr zu.


6. Leistungsgarantien

6.1. Sollte die technische Leistung der Solarmodule während ihrer Lebensdauer wider Erwarten nicht der Herstellerspezifikation entsprechen, wird Solergy die Wirtschaftlichkeit eines Austausches des betreffenden Solarmoduls prüfen und etwaige Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Installationspartner im Namen des Käufers oder der Käufergemeinschaft geltend machen. Insoweit erteilt der Käufer Solergy unwiderruflich die Vollmacht, solche Ansprüche bzw. Klagen im Bedarfsfall zu bearbeiten, geltend zu machen oder durchzusetzen.

6.2. Soweit Versicherungsschutz besteht, wird Solergy auch diesbezüglich bestehende Ansprüche geltend machen und die erforderlichen Ersatzbeschaffungsmassnahmen oder Ausgleichszahlungen vornehmen. Soweit eine individuelle Zuordnung der technischen Leistungsparameter zu einzelnen Käufern oder Käufergruppen oder sonstigen Dritten nicht möglich ist oder von Solergy als wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet wird, ist die Leistung der gesamten Solaranlage als Grundlage für die Erlöszuordnung heranzuziehen, d.h. die Erlöse werden prozentual auf alle Eigentümer der Solarmodule der Solaranlage, einschliesslich des Käufers, verteilt.


7. Betrieb der Solaranlage

7.1. Solergy betreibt die Solaranlage mit den Solarmodulen des Käufers und verkauft den erzeugten Strom an die Bewohner und Nutzer der Liegenschaft sowie an andere Dritte, z. B. an das örtliche Elektrizitätswerk.

7.2. Solergy prüft während der Vertragslaufzeit laufend weitere Möglichkeiten der Monetarisierung des von der Solaranlage produzierten Stroms (z.B. Verkauf des Stroms an Bewohner von Nachbargrundstücken oder an überregionale Abnehmer) und wird diese nutzen, wenn dadurch die Rentabilität der Solaranlage und damit die Erlöse verbessert werden können. Der Käufer räumt Solergy daher unwiderruflich auch das Recht ein, die Herkunftsnachweise für Ökostrom der Solarmodule oder ähnliches zu verkaufen.


8. Recht des Käufers auf Strombezug

8.1. Der Käufer erhält die von Solergy genannten Strommenge 160 KWh pro Solarmodul und Jahr (es sei denn eine andere Strommenge wurde ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart) während der technischen Lebensdauer der Solaranlage für die vereinbarte Dauer (bis zu 30 Jahre), indem er den Preis für das/die Solarmodul(e) im Voraus bezahlt.

8.2. Die vertraglich vereinbarte Strommenge (Stromgutschrift) wird von der von Solergy oder ihren Partnern errichteten Solaranlage produziert und ist als maximaler jährlicher Anspruch des Käufers für die Dauer des Vertrags festgelegt.

8.3. Ist die jährliche Stromgutschrift grösser als der tatsächliche Stromverbrauch des Käufers in einem jährlichen Abrechnungszeitraum, verfällt der Rest der Gutschrift für dieses Jahr. Eine Übertragung einer vollständigen oder teilweisen Jahresstromgutschrift auf den nächsten Abrechnungszeitraum ist nicht möglich. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die entsprechende Anzahl von Solarmodulen zu kaufen, die den jährlichen Tagesstromverbrauch des Käufers nicht übersteigen, wobei jedes Solarmodul maximal 160 KWh pro Jahr produziert.

8.4. Ist der Stromverbrauch des Käufers dauerhaft niedriger als das Stromguthaben, hat der Käufer die Möglichkeit, das Stromguthaben für die Restlaufzeit des Vertrages zu verkaufen. Das Stromguthaben kann nur an Dritte verkauft werden, die die Voraussetzungen für den Erwerb des Stromguthabens nach Vorgaben dieses Vertrages erfüllen. Solergy kann den Käufer bei einer Veräusserung an Dritte im Rahmen dieses Vertrages unterstützen.


9. Versicherungen 

9.1. Solergy wird die Solaranlage gegen Sachschäden sowie gegen allgemeine Haftpflichtschäden versichern. Diese Versicherungsprämien sind in den Wartungskosten enthalten.

9.2. Solergy ist berechtigt, weitere Versicherungen abzuschliessen und diese als Unterhaltskosten in Abzug zu bringen, soweit dies erforderlich ist oder Solergy dies für angemessen hält.


10. Laufzeit des Vertrags

10.1. Der Vertrag beginnt, sobald die Voraussetzungen unter Ziffer 3.2 erfüllt sind, und endet am 01.01.2053, vorbehaltlich einer von Solergy vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit mitgeteilten Laufzeitverlängerung. 

10.2. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag gemäss Ziffer 11 vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen. 


11. Kündigung

11.1. Der Käufer kann den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber Solergy kündigen. 

In diesem Fall kann der Käufer:

(a) die Solarmodule an Solergy verkaufen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % auf den von Solergy angebotenen Rückkaufpreis, wobei der angebotene Rückkaufpreis (Solarmodulinvestition abzüglich Abschreibung sowie erhaltene Vergütung) mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende zur Zahlung fällig wird, oder

(b) die Solarmodule an eine dritte Person übertragen, vorausgesetzt, dass (i) der Käufer Solergy Informationen über einen neuen potenziellen Käufer zur Verfügung stellt, einschliesslich seiner Kontaktdaten und Bankverbindung, (ii) Solergy der Übertragung der Solarmodule an diese Person im Voraus schriftlich zustimmt und (iii) dieser potenzielle Käufer einen separaten Vertrag mit Solergy unterzeichnet hat, der im Wesentlichen den Bedingungen dieses Vertrags entspricht.

11.2. Der Vertrag kann von Solergy ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigt Solergy den Vertrag, hat Solergy dem Käufer den entsprechenden Wert, d.h. die Investition in die Solarmodule abzüglich der Abschreibung sowie die erhaltene Vergütung, zu erstatten.


12. Haftung

12.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, schliesst Solergy alle Zusicherungen, Garantien und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag aus, ausser für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

12.2. Solergy haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Solergy haftet nicht für seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte.


13. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

13.1. Alle Streitigkeiten und Rechtsangelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

13.2. Gerichtsstand ist Baden, Aargau.

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